1. Kreis der Ringträger

Aktive und ehemalige Offiziere sowie Unteroffiziere (ab OF/HF) haben die Möglichkeit, gemäß Punkt 4 Ringträger zu werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit für andere Personen Ringträger zu werden, wenn diese sich durch besondere Verdienste gegenüber dem Panzerbataillon  84 bzw. dem Ringträgerkreis ausgezeichnet haben und gemäß Punkt 4 der Richtlinien zugestimmt wird.

 

2. Der Ring

Der Ring des Panzerbataillon 84 wird in einer Auflage von 84 (vierundachtzig) Exemplaren gefertigt, von denen jedes Einzelne eine eingravierte Nummer trägt. Der Verbleib jedes Ringes wird nachgewiesen, indem jeder Ringträger nebst der Nummer seines Ringes im RINGBUCH eingetragen wird. Das RINGBUCH wird im Regimentssaal des Panzerbataillon 84 ausgelegt.

 

3. Ringe und ihre Numerierung

Jede Ring-Nummer wird grundsätzlich nur einmal vergeben. Der Ring kann nicht weitergegeben werden. Das Recht ihn zu tragen, bleibt von einem Ausscheiden aus dem Panzerbataillon 84 unberührt und gilt lebenslang. Eine Regelung der Numerierung im Falle freiwerdender Nummern steht noch aus. Ersatzexemplare für verlorene Ringe werden neben der ursprünglichen Nummer in geeigneter Weise gekennzeichnet. Auch diese Exemplare werden nachgewiesen.

 

4. Aufnahmeverfahren

Jeder Bewerber muß durch zwei Ringträger bei einem Ringträgertreffen vorgeschlagen werden. Der Vorschlag ist in angemessener Weise zu begründen. Bei demselben Ringträgertreffen wird sowohl über die Aufnahme, als auch über den Zeitpunkt der Übergabe des Ringes abgestimmt. Jeder neue Kommandeur des Panzerbataillon 84 hat grundsätzlich das Recht, Ringträger zu werden.

 

5. Abstimmungen und Beschlüsse

Beschlußfähigkeit ist grundsätzlich bei jedem Ringträgertreffen gegeben. Beschlüsse werden in offener Abstimmung verabschiedet. In einem durch aufrechte Kameradschaft geprägten Kreis hat jeder Ringträger eine Stimme, der er sich nicht enthalten kann. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Ringträger dafür stimmt.

 

6. Ehrenämter

Folgende Ehrenämter werden zur Wahrnehmung der allfälligen administrativen Aufgaben eingerichtet :

- Vorsitzender

- Organisationskomitee

- Schriftführer

- stellvertretender Vorsitzender

- Kassenwart

- Webmaster

 

7. Ringträgertreffen

Die Ringträger treffen sich in der Regel einmal, zur Ausnahme auch zweimal im Jahr, um die Verbundenheit deutlich zu bekunden. Einmal zur Hauptsitzung am Tage vor dem Regimentsabend des Panzerbataillon 84 (in der Regel im März eines Jahres), und einmal im Halbjahr gemäß Einladung. Die Vorbereitung, Teilnehmerkreis und Durchführung dieses Treffens obliegt dem Organisationskomitee.

 

8. Mitteilungspflicht

Jeder Ringträger ist verpflichtet, die Schriftleitung (und den Webmaster) von Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, soweit sie die Ringträger betreffen, in Kenntnis zu setzen. Dazu zählen insbesondere Änderungen des Dienststatus und der Anschrift (auch Email Adresse).

 

9. Vorstandssitzung

Der Vorstand trifft sich ca. 6 Monate vor dem nächsten Regimentsabend des Panzerbataillon 84 im Rahmen des halbjährlichen Zusammentreffens gemäß Entscheidung Vorsitzender / stv. Vorsitzender.

 

10. Mitteilungsblatt

Die Schriftleitung gibt nach jedem Ringträgertreffen (nach Vorgabe des Vorstandes) ein Mitteilungsblatt heraus, in dem u.a. auch die bis dahin bereits eingegangenen Anträge sowie Vorschläge von Neu-Ringträgern veröffentlicht werden.

 

11. Gültigkeit der vorläufigen Richtlinien

Die vorläufigen Richtlinien sind verbindlich, bis neue "Richtlinien für die Ringträger des Panzerbataillon 84" vorgelegt und von den Ringträgern beschlossen werden.

- beschlossen und gültig seit 04. März 1996 !

(angepasst für den Schriftverkehr im Internet März 2005)

Neu Fassung 2022 - Vorschlag/Muster